Willkommen im Pressebereich des VFPK!
Hier finden Sie Presseinformationen des Verbands der Firmenpensionskassen zu aktuellen Themen der betrieblichen Alterssicherung.
Welche Themen deutschen Großanleger, Verbände und die Aufsichtsbehörden für 2022 planen
Der VFPK gab dem portfolio institutionell Auskunft darüber, welche Themen ihn in 2022 beschäftigen werden.
Folgende Informationen wurden in der Titelgeschichte verarbeitet:
- Diversifikation der Anlagen:
- Immer wichtigere Rolle spielen: Festverzinsliche Anlagen, illiquidere Anlageklassen wie private Dept, Immobilien und Infrastruktur
- Schlüssige Einführung einer ESG-Positionierung
- Kosten- und Leistungsüberprüfung externer Dienstleister
- Auseinandersetzung mit Regulierungsthemen wie digitale Rentenübersicht oder Betriebsrentenstärkungsgesetz
- Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsregulierung (tech. Regulierungsstandards für Offenlegungs-Verordnung und Sozialtaxonomie)
Die Ampelkoalition in Berlin kündigt in ihrem Koalitionsvertrag an, die betriebliche Altersversorgung in der neuen Legislaturperiode stärken zu wollen. Herr Dr. Aden bewertet das Programm der neuen Bundesregierung.
Für die Rubrik „nachgehakt, drei Fragen an vier Experten“ wurden folgende Kernaussagen verarbeitet:
- Positiv hervorzuheben ist die Stärkung der bAV.
- Zusätzlicher Durchführungsweg macht die bAV jedoch nicht einfacher und verursacht Kosten.
- Obligatorium mit Opt-out würde Freiwilligkeit der bAV erhalten und gewährleisten, dass sich Arbeitnehmer:innen mit zusätzlicher Altersvorsorge beschäftigen.
- Modell kann so geöffnet werden, um durch Aufsichtsgremien reine Beitragszusage umzusetzen
VFPK veröffentlicht eine Pressemitteilung zum Thema Rente mit 68. Hier verdeutlicht der Verband, dass eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge zum Normalfall werden muss.
Das gesetzliche Rentensystem stößt an die Grenzen seiner Belastbarkeit. Das macht das Gutachten der Expertenkommission deutlich, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde. Die Politik steht vor der Aufgabe, die Altersvorsorge breiter Arbeitnehmerschichten zu stärken und gleichzeitig die Kassen der gesetzlichen Renten zu entlasten. Das wird nur funktionieren, wenn mehr Menschen an einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge teilnehmen. Die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge muss zum Normalfall werden.
VFPK begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestags, mit dem Gesetz zur digitalen Rentenübersicht die Wichtigkeit der Alterssicherung durch alle drei Säulen zu betonen
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestags, mit dem Gesetz zur digitalen Rentenübersicht die Wichtigkeit der Alterssicherung durch alle drei Säulen (gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge) zu betonen und dem Bürger ein wichtiges Instrument für die Bewertung und Steuerung seiner eigenen Altersversorgung in die Hand zu geben. Damit dokumentiert der Gesetzgeber auch an dieser Stelle die Bedeutung und Wichtigkeit der kapitalgedeckten Altersversorgung in der zweiten und dritten Säule neben der gesetzlichen umlagefinanzierten Rentenversicherung.
VFPK begrüßt die Anpassungen im Referentenentwurf zum Insolvenzschutz bei Pensionskassen-Betriebsrenten, sieht jedoch weiterhin keine Schließung bestehender Lücken
Mit dem Referentenentwurf vom 13. März 2020 legt das BMAS eine angepasste Fassung zum Insolvenzschutz bei Pensionskassen-Betriebsrenten vor. Der VFPK macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass der Gesetzentwurf die Zielsetzung, die Lücken der bestehenden Sicherungslinien zum Schutz der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers zu schließen, weiterhin nicht erreicht, da nicht alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) von der Insolvenzsicherung erfasst werden. Die Ergänzung des Schutzes gegen Insolvenz erfolgt nur für Pensionskassen ohne Sicherungsfonds, lässt Direktversicherungen und Pensionskassen mit Sicherungsfonds dagegen weiterhin außen vor. Es wird folglich in Kauf genommen, dass sich die Schutzwirkung von Protektor als unzulänglich erweisen wird.
Referentenentwurf zur PSV-Pflicht sendet vollständig falsches Signal
Der VFPK warnt in seiner Stellungnahme zum BMAS-Referentenentwurf zur Änderung des Betriebsrentengesetzes (7. SGB IV-ÄndG) vor einer dauerhaften Beschädigung der betrieblichen Altersversorgung und fordert: Die Betriebliche Altersversorgung darf nicht zu einer reinen Geschäftsbesorgung für Lebensversicherungsunternehmen verkommen. Eine konsequente Umsetzung des Gesetzes im Sinne eines nachhaltigen Fortbestehens der betrieblichen Altersversorgung muss alle Durchführungswege in die Insolvenzsicherung einbeziehen.
Doppelverbeitragung: Ungerechtigkeit erkannt, Abschaffung vertagt, Betriebsrentner fassungslos
Die Bundesregierung bittet sechs Millionen Betriebsrentner weiterhin zur Kasse. Diese müssen auch künftig für ihre Leistungen aus der Betriebsrente nicht nur die Arbeitnehmerbeiträge, sondern auch die Arbeitgeberbeiträge für die gesetzlichen Krankenkassen bestreiten. Das ist die Folge einer Entscheidung von Bundeskanzlerin Merkel, einen Gesetzesvorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu stoppen. Der VFPK fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, um diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen.
Verband der Firmenpensionskassen erweitert Vorstand
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin ein neues Vorstandsmitglied gewählt. Neu in den Vorstand gewählt wurde Hubert Stücke, Mitglied des Vorstands der Pensionskasse der Nestlé Deutschland AG.
Dr. Helmut Aden ist neuer Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Firmenpensionskassen
Der Vorstand des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat sich neu konstituiert. Neuer Vorstandsvorsitzender ist Dr. Helmut Aden (BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes).
Betriebliche Altersvorsorge: Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums führt Doppelverbeitragung durch die Hintertür wieder ein
Mit dem zum Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat der Gesetzgeber eine große Ungerechtigkeit und ein Ärgernis für viele Sparer und Bezieher kleiner Renten aus der Welt geschafft.
VFPK trauert um Peter Hadasch – Vorstandsvorsitzender
Der VFPK trauert um Peter Hadasch, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK). Er verstarb am 12. Oktober 2017 im Alter von 64 Jahren.
Verband der Firmenpensionskassen mit neuem Vorstand
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin einen neuen vierköpfigen Vorstand gewählt.
Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungsgesetz: Versicherungslobby gefährdet Stärkung der bAV
Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) sieht im aktuellen Gerangel um das Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungs-gesetz einen Machtkampf der Versicherungsindustrie, der auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen wird.
Garantieverbot in der bAV kommt Sparern zugute
Der VFPK widerspricht der Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats, im Entwurf des Betriebsrentenstär-kungsgesetzes zumindest für die Direktversicherungen das Garantieverbot zurückzunehmen.
Gesetzesentwurf stärkt betriebliche Altersvorsorge
Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) begrüßt die Grundkonzeption des vorliegenden Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. Der VFPK wertet den Entwurf als ersten tatsächlichen Versuch, die betriebliche Altersvorsorge nachhaltig zu stärken.
Versicherte betrieblicher Pensionskassen nicht länger diskriminieren
Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) nimmt positiv zur Kenntnis, dass in der gegenwärtigen Debatte zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) die Abschaffung der doppelten Beitragspflicht diskutiert wird. Die Diskriminierung der Versicherten von betrieblichen Pensionskassen, die ihre Rente - beispielsweise im Rahmen einer sogenannten „Riesterrente“ - aus ihrem Nettoeinkommen selbst finanziert haben, muss beendet werden.
Betriebliche Altersvorsorge darf nicht zum Vertriebsinstrument verkommen.
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) appelliert an die Politik, bei der Neugestaltung des § 17b BetrAVG nicht die Fehler der Vergangenheit fortzuführen. Anlass ist die Rede von Bundesministerin Andrea Nahles, die auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge (aba) ihre Vorstellungen von der Neugestaltung des Paragraphen 17b vorstellte.
Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB geht zu Lasten der Altersversorgung
Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) kritisiert den Beschluss der EZB, bis Ende September 2016 monatlich für 60 Milliarden Euro Staatsanleihen und Wertpapiere aufzukaufen. Diese Entscheidung geht zu Lasten der Altersversorgung, da Sparer für ihre Kapitalanlage aufgrund des geldpolitisch gewollten Niedrigzinsniveaus keine Renditen mehr erzielen können. Die Geldpolitik der EZB durchkreuzt das Projekt der Bundesregierung, die Altersversorgung durch mehr Kapitaldeckung insgesamt zu stärken.
Diskussionsvorschlag BMAS zu §17: Die betriebliche Altersversorgung nicht gestärkt, dafür die bewährten Pensionskassen geschwächt
BSG-Urteil zur Beitragspflicht bei Betriebsrenten: Gesetzeslage ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz
EZB: Weichenstellung in die falsche Richtung - VFPK fordert ein schnelles Ende der Niedrigzins-Rekordjagd
IORP II: Teuer für Beitragszahler und künftige Rentner
Die Politik muss dringend Weichen stellen, um den Lebens-standard der künftigen Rentnergenerationen zu sichern.
Kapitalgedeckte Altersversorgung durch Beteiligung an künftiger Wertschöpfung
Berlin, 09.08.2013: Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) können zur langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Ihre Mitglieder können über die Beteiligung an künftiger Wertschöpfung eine kapitalgedeckte Altersversorgung aufbauen, die ihnen einen unabweisbaren Anspruch auf zukünftige Erträge und Einnahmen sichert. Damit das gelingt, sollte die Politik den Blick nicht allein auf die Aspekte „Risiko“ und „Sicherheit“ lenken, sondern auch die Auswirkungen der aktuellen, politisch gewollten Niedrigzinssituation auf die Anleger/Sparer im Blick haben. Long Term Investment kann den EbAV eine Kapitalanlage ermöglichen, die ihren langfristigen Zinszusagen gerecht wird und kurzfristige Marktschwankungen ausgleichen kann.
VFPK: Gute Nachricht für Beitragszahler und künftige Rentner
Berlin, 24. Mai 2013: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V (VFPK) begrüßt das vorläufige Aus für Solvency II, das EU Kommissar Michel am 23. Mai 2013 ankündigte. „Das ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmer und Beitragszahler, die auch weiterhin auf die zweite Säule der Altersvorsorge setzen können. Es ist aber auch eine gute Nachricht für die kapitalgedeckte Altersvorsorge insgesamt“ begrüßt VFPK Vorstand Dr. Helmut Aden die Ankündigung aus Brüssel.
VFPK zu QIS für EbAV: Viele Mängel, keine Erkenntnis
Solvency II darf nicht kommen.
Berlin, Februar 2013: Die aktuelle QIS-Studie für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) weist schwerwiegende handwerkliche Mängel auf. Daher geben ihre Ergebnisse keinen Aufschluss über zusätzliche Belastungen der EbAV durch Solvency II. Zu diesem Schluss kommt der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK). Darüber hinaus betont der Verband, dass Solvency II dem Geschäftsmodell der EbAV nicht gerecht wird und daher nicht kommen darf.