26.03.2020 - VFPK begrüßt die Anpassungen im Referentenentwurf zum Insolvenzschutz bei Pensionskassen-Betriebsrenten, sieht jedoch weiterhin keine Schließung bestehender Lücken
Bis zu einer notwendigen Gesetzeskorrektur nehmen die Firmen-Pensionskassen schweren Schaden, weil die differenzierte Beitragspflicht Direktversicherungen und Pensionskassen mit Sicherungsfonds bevorzugt. Die Folgen sind schlimmstenfalls eine sofortige Fluchtbewegung aus Firmen-Pensionskassen und bestenfalls eine längere Auszehrung dieses Durchführungsweges. Die Beitragspflicht setzt einen starken Anreiz, Versorgungszusagen nicht mehr über Pensionskassen ohne Sicherungsfonds zu erteilen. Der VFPK erklärt, dass dies einen sehr effizienten Durchführungsweg ruiniert und ein Stück Sozialpartnerschaft beendet. Die betriebliche Altersversorgung wird zu einem ausschließlich von Lebensversicherungsunternehmen dominierten Geschäftsfeld der Versicherungsbranche. Hinsichtlich der Regelungen zur versicherungsvertraglichen Lösung, zum Abschluss von Liquidationsversicherungen sowie zur Beitragsbemessungsgrundlage der Insolvenzsicherung begrüßt der VFPK die Anpassungen gegenüber dem ersten Entwurf. Daneben gibt es jedoch weitere Detailfragen, auf die der VFPK in seiner Stellungnahme eingeht.
Die Bewertung im Einzelnen umfasst:
- Liquidation von Unternehmen
- Niedrigerer Beitrag für Pensionskassen als für Pensionsfonds sachgerecht
- Beitragsbemessungsgrundlage
- Versicherungsvertragliche Lösung
- Übernahme der PSV-Beiträge durch die Versorgungseinrichtung