19.09.2008 - Solvency II entzieht deutschen Unternehmen Milliardenbeträge

Der VFPK fordert ein klares Nein zur Einbeziehung von Pensionskassen in das Solvency II Regelwerk

Berlin, 19. September 2008 – Am kommenden Montag wird eine erste Vorentscheidung zum Umgang mit Pensionskassen im Solvency II Regelwerk fallen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments wird dann die voraussichtlich letzte Anhörung zu Solvency II durchführen. Der VFPK fordert die Politik auf, für eine Nicht-Einbeziehung der Pensionskassen einzutreten. Denn sie tragen nicht dasselbe Risiko wie Lebensversicherungen und können daher auch nicht mir denselben Maßstäben gemessen werden.

Eine Einbindung unter Solvency II hätte erhebliche negative Auswirkungen auf die
betriebliche Altersvorsorge in Deutschland:


    • Die Pensionskassen wären gezwungen ausschließlich in lang laufende Zinspapiere zu investieren, was sich negativ auf die Rendite und Rentenhöhe auswirken würde,

 

    • die Regelung würde eine Kostensteigerung mit erheblichen Störungen der bisher erfolgreich eingeleiteten Umstellung auf kapitalgedeckte Altersvorsorgesysteme mit sich bringen und

 

  • Solvency II würde von den Trägerunternehmen der Pensionskassen zusätzliches Haftungskapital in Milliardenhöhe abziehen. Das hätte einen massiven Verlust von notwendigem Investitionskapital bei den deutschen Unternehmen zur Folge.



„Damit läuft Solvency II gegen alle Bestrebungen der deutschen Politik, die 2. Säule der Altersvorsorge weiter auszubauen und insbesondere auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen ein attraktives Vorsorgemodell anzubieten. Die deutsche Politik ist daher gut beraten, Pensionskassen nicht in die Solvency II Regelungen mit einzubeziehen“, sagt Peter Hadasch, Vorsitzender des VFPK.

Mit Solvency II wird die Einführung von europaweit einheitlichen Maßstäben für die Bemessung des Eigenkapitals der Versicherungen angestrebt. Dabei wird diskutiert, ob sich Pensionskassen an Richtlinien für Lebensversicherungen messen lassen müssen, obwohl sie nicht das gleiche Risiko tragen. Ihre spezifischen Produkte sind auf eine langfristige Leistungserbringung ausgerichtet, was sich auf die Kapitalanlagestrategie und ihre Risiken positiv auswirkt. Pensionskassen haben beispielsweise eine sehr geringe Stornierungsquote bei ihren Vorsorgepolicen, eine mindestens 50-prozentige Beteiligung ihrer Versicherten in allen Entscheidungsgremien und sie haben keine Vertriebssysteme, die hohe Kosten verursachen. Firmenpensionskassen kennen auch keine Aktionäre, für die zusätzliche Dividenden am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden müssen. Sie arbeiten im engen Verbund mit ihren Trägerunternehmen zusammen und stimmen Risiken sowie Ertragserwartungen mit ihnen ab. All das ist bei Versicherungen nicht gegeben.
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