09.12.2009 - Keine Kannibalisierung der Altersversorgung

VFPK: Geplante Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sichert kein Mehr an Vorsorge, sondern bedeutet Umschichtung

Berlin, 09. Dezember 2009 - Anlässlich des heute im Kabinett behandelten Referentenentwurfs zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung warnt der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) die Bundesregierung, mit den geplanten Maßnahmen, die betriebliche Altersversorgung massiv zu benachteiligen und den wichtigen Ausbau der Altersvorsorge zu behindern.

Das Kabinett wird voraussichtlich auf der heutigen Sitzung über den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) über das „Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen“ entscheiden. Der Gesetzentwurf sieht auch die Neuregelung der steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen vor. Danach besteht zukünftig die Möglichkeit, Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auch im Rahmen der Entgeltumwandlung durchzuführen. Der Höchstbetrag für die steuerfreie Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen beträgt gemäß § 3 Nr. 39 EStG 360 Euro pro Kalenderjahr. Zusätzlich zu direkten Beteiligungen von Mitarbeitern am Unternehmen werden Beteiligungen von Mitarbeitern über spezielle Fonds – zum Beispiel für einzelne Branchen – gefördert.

Der VFPK begrüßt die weitere Förderung der Kapitalbildung für Arbeitnehmer im Grundsatz. Allerdings befürchtet der Verband, dass die betriebliche Altersversorgung mit der steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung stark benachteiligt wird. Dabei sollte es angesichts der demografischen Entwicklung, um eine Stärkung der Eigenvorsorge insgesamt gehen. „Der Gesetzentwurf kommt aber einer Kannibalisierung der Altersversorgung gleich. Werden Mitarbeiterbeteiligungen im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung steuer- und sozialabgabenfrei gestellt, wird es kein Mehr an Vorsorge geben, sondern nur eine Umschichtung. Ziel sollte es daher sein, über eine Bündelung der Systeme, die Bedingungen für betriebliche Altersversorgung und Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu harmonisieren und damit ein besseres Versorgungsniveau sicherzustellen“, argumentiert Peter Hadasch, Vorsitzender des VFPK.

Insbesondere mit Blick auf die kontinuierlich sinkenden gesetzlichen Rentenansprüche, ist eine möglichst hohe Partizipation von Arbeitnehmern am zukünftigen Kapitalstock der Volkswirtschaft dringend geboten. In der offiziellen Stellungnahme betont der Verband, dass es zur Erreichung dieses Zwecks notwendig sei, dass die geförderten Maßnahmen zielgerichtet und effizient sind sowie gebotenen Mindeststandards genügen. Hierzu zählen insbesondere:

• Aufbau eines Vermögens, das vor allem der Alterssicherung des einzelnen Arbeitnehmers dient
• Größtmögliche Insolvenzsicherheit des angesparten Vermögens
• Einfache und kohärente Rahmenbedingungen für geförderte Leistungen
• Förderung der gemeinsamen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Bereits heute bestehen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung umfassende und bewährte Systeme, die Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten, frühzeitig Kapital zu bilden, um auch im Ruhestand an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung teilzunehmen.

Insbesondere betriebliche und überbetriebliche Firmenpensionskassen bilden hierfür ein hervorragendes Beispiel. Zurückblickend auf eine mehr als hundertjährige Geschichte geben sie Unternehmen und ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, Mittel für Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenabsicherung unter anderem in Form der Entgeltumwandlung anzusparen. Hierfür bestehen bewährte steuerliche und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen sowie ein umfangreicher regulatorischer Schutz der eingesetzten Vermögenswerte. Unter direkter Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehend, können Firmenpensionskassen die ihnen überlassenen Mittel auch direkt in den beteiligten Unternehmen investieren, so dass hierüber ebenfalls eine Form der Mitarbeiterbeteiligung möglich ist.

Die Neuregelungen zur Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können sich aus Sicht des VFPK dann als nachteilig herausstellen, wenn durch die hier neu geschaffene Möglichkeit der Entgeltumwandlung für die bewährten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung weniger Mittel als bisher aufgewendet werden. Dieses Risiko ist vor allem dadurch gegeben, dass die betriebliche Altersversorgung hinsichtlich steuerlicher Förderung gegenüber der geplanten Ausgestaltung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung benachteiligt ist.

Der VFPK regt daher an, Mittel für die steuerfreie Überlassung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen in Höhe von 360 Euro pro Kalenderjahr auch im Rahmen der bestehenden betrieblichen Altersversorgung zuzulassen. Hierfür sollte der bereits geförderte Rahmen von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 2.640 Euro jährlich) erweitert werden. Dies wäre ein wichtiger Schritt zum weiteren Ausbau der kapitalgedeckten Alterssicherungssysteme.

Gleichzeitig ist auch aus Transparenzgründen ein Gleichklang der Sozialabgabenregelungen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligung und betrieblicher Altersversorgung sicherzustellen. Daher dürfen in der betrieblichen Altersversorgung und insbesondere bei betrieblichen Pensionskassen in der Leistungsphase keine Pflichten zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) für Leistungsteile entstehen, die bereits in der Ansparphase sozialabgabenpflichtig waren.