BSG-Urteil zur Beitragspflicht bei Betriebsrenten: Gesetzeslage ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz 31.07.2014

Der VFPK sieht nach den jüngsten Urteilen des Bundessozialgerichts den Gesetzgeber in der Pflicht und fordert die Abschaffung der Pflichtbeiträge für Leistungen, die aus freiwilligen Zahlungen der Arbeitnehmer resultieren.

Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) fordert die Politik auf, Schluss mit der Doppelverbeitragung von Renten aus Pensionskassen zu machen. Anlass dafür sind die jüngsten Urteile des Bundessozialgerichts vom Juli 2014. Die Kasseler Richter hatten mit Verweis auf die bestehende Gesetzeslage entschieden, dass für Rentenzahlungen aus Pensionskassen, die aus zusätzlichen freiwilligen Zahlungen des Arbeitnehmers resultieren, Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Im Falle von Lebensversicherungen hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass keine Pflichtbeiträge anfallen. Das Bundessozialgericht begründet dies mit der bestehenden unterschiedlichen Gesetzeslage. VFPK-Vorstand Peter Hadasch kommentiert: „Das ist eine Ungleichbehandlung, für die es keine sachlichen Gründe gibt, und damit ein klarer Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Ball liegt jetzt beim Gesetzgeber, diese Ungleichbehandlung zu beenden. Die große Koalition wollte die betriebliche Altersvorsorge stärken. Die Abschaffung jeder doppelten Verbeitragung wäre dafür eine längst überfällige Maßnahme.“

Das Bundessozialgericht hatte über die bestehende Gesetzeslage hinaus keine sachlichen Gründe für die unterschiedliche Behandlung angeführt. Die Urteilsbegründung führt aus, dass für die Frage der Beitragspflicht allein die Tatsache entscheidend sei, dass die Leistungen durch eine Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge gezahlt würden. Dazu Hadasch: „Pensionskassen waren ursprünglich arbeitgeberfinanzierte Einrichtungen. Das stimmt heute nicht mehr uneingeschränkt. Die Urteile beziehen sich gerade auf Fälle, in denen langjährig Versicherte über eine Pensionskasse und ohne Beteiligung des Arbeitgebers Geld ansparen, um im Alter besser versorgt zu sein. Die Beiträge dafür bezahlen sie aus ihrem Nettoeinkommen, also aus Einkommen, für das sie bereits Pflichtbeiträge abgeführt haben. Diese Versicherten werden durch die bestehende Gesetzeslage benachteiligt.“

Der VFPK fordert ein politisches Zeichen für mehr Vorsorge: „Wir wollen, dass die Menschen mehr fürs Alter vorsorgen. Dann dürfen wir nicht die bestrafen, die das tatsächlich machen, und kleine und mittlere Renten mit Beiträgen belasten, die ihre Bezieher als Arbeitnehmer schon längst bezahlt haben. Die Politik ist daher in der Pflicht, die Gesetzeslage entsprechend anzupassen“.