Herzlich Willkommen beim Verband der Firmenpensionskassen.
Der Verband der Firmenpensionskassen ist die Interessenvertretung der regulierten Pensionskassen in Deutschland.
Der Verband der Firmenpensionskassen ist die Interessenvertretung der regulierten Pensionskassen in Deutschland.
Der VFPK gab dem portfolio institutionell Auskunft darüber, welche Themen ihn in 2022 beschäftigen werden.
Folgende Informationen wurden in der Titelgeschichte verarbeitet:
Für die Rubrik „nachgehakt, drei Fragen an vier Experten“ wurden folgende Kernaussagen verarbeitet:
Das gesetzliche Rentensystem stößt an die Grenzen seiner Belastbarkeit. Das macht das Gutachten der Expertenkommission deutlich, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde. Die Politik steht vor der Aufgabe, die Altersvorsorge breiter Arbeitnehmerschichten zu stärken und gleichzeitig die Kassen der gesetzlichen Renten zu entlasten. Das wird nur funktionieren, wenn mehr Menschen an einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge teilnehmen. Die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge muss zum Normalfall werden.
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestags, mit dem Gesetz zur digitalen Rentenübersicht die Wichtigkeit der Alterssicherung durch alle drei Säulen (gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge) zu betonen und dem Bürger ein wichtiges Instrument für die Bewertung und Steuerung seiner eigenen Altersversorgung in die Hand zu geben. Damit dokumentiert der Gesetzgeber auch an dieser Stelle die Bedeutung und Wichtigkeit der kapitalgedeckten Altersversorgung in der zweiten und dritten Säule neben der gesetzlichen umlagefinanzierten Rentenversicherung.
Mit dem Referentenentwurf vom 13. März 2020 legt das BMAS eine angepasste Fassung zum Insolvenzschutz bei Pensionskassen-Betriebsrenten vor. Der VFPK macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass der Gesetzentwurf die Zielsetzung, die Lücken der bestehenden Sicherungslinien zum Schutz der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers zu schließen, weiterhin nicht erreicht, da nicht alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) von der Insolvenzsicherung erfasst werden. Die Ergänzung des Schutzes gegen Insolvenz erfolgt nur für Pensionskassen ohne Sicherungsfonds, lässt Direktversicherungen und Pensionskassen mit Sicherungsfonds dagegen weiterhin außen vor. Es wird folglich in Kauf genommen, dass sich die Schutzwirkung von Protektor als unzulänglich erweisen wird.
Der VFPK warnt in seiner Stellungnahme zum BMAS-Referentenentwurf zur Änderung des Betriebsrentengesetzes (7. SGB IV-ÄndG) vor einer dauerhaften Beschädigung der betrieblichen Altersversorgung und fordert: Die Betriebliche Altersversorgung darf nicht zu einer reinen Geschäftsbesorgung für Lebensversicherungsunternehmen verkommen. Eine konsequente Umsetzung des Gesetzes im Sinne eines nachhaltigen Fortbestehens der betrieblichen Altersversorgung muss alle Durchführungswege in die Insolvenzsicherung einbeziehen.
Die Bundesregierung bittet sechs Millionen Betriebsrentner weiterhin zur Kasse. Diese müssen auch künftig für ihre Leistungen aus der Betriebsrente nicht nur die Arbeitnehmerbeiträge, sondern auch die Arbeitgeberbeiträge für die gesetzlichen Krankenkassen bestreiten. Das ist die Folge einer Entscheidung von Bundeskanzlerin Merkel, einen Gesetzesvorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu stoppen. Der VFPK fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, um diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen.
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin ein neues Vorstandsmitglied gewählt. Neu in den Vorstand gewählt wurde Hubert Stücke, Mitglied des Vorstands der Pensionskasse der Nestlé Deutschland AG.
Der Vorstand des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat sich neu konstituiert. Neuer Vorstandsvorsitzender ist Dr. Helmut Aden (BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes).
Mit dem zum Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat der Gesetzgeber eine große Ungerechtigkeit und ein Ärgernis für viele Sparer und Bezieher kleiner Renten aus der Welt geschafft.
Der VFPK trauert um Peter Hadasch, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK). Er verstarb am 12. Oktober 2017 im Alter von 64 Jahren.
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin einen neuen vierköpfigen Vorstand gewählt.
Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) sieht im aktuellen Gerangel um das Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungs-gesetz einen Machtkampf der Versicherungsindustrie, der auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen wird.
Der VFPK widerspricht der Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats, im Entwurf des Betriebsrentenstär-kungsgesetzes zumindest für die Direktversicherungen das Garantieverbot zurückzunehmen.