Garantieverbot in der bAV kommt Sparern zugute 02.02.2017

Der VFPK widerspricht der Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats, im Entwurf des Betriebsrentenstär-kungsgesetzes  zumindest für die Direktversicherungen das Garantieverbot zurückzunehmen.

Der Kabinettsentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft durch das Garantieverbot in der betrieblichen Altersvorsorge für die Durchführungswege Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung gleiche Voraussetzungen für alle Marktteilnehmer. Die Entkoppelung von Garantie und Arbeitgeberhaftung würde dagegen ungleiche Rahmenbedingungen schaffen. Denn Beitragszusagen mit Garantien  könnten dann ausschließlich über Lebensversicherungen oder Wettbewerbspensionskassen angeboten werden. Damit würde die bAV erneut Vermittlern und Maklern überlassen werden - nach den Erfahrungen mit der Riester-Reform eine fatale Aussicht zum Schaden der Sparer. Die Gewährung von Leistungen im Bereich der Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung ist auch ohne Garantien vollumfänglich möglich.

Der Verzicht auf Garantiezusagen macht darüber hinaus den Weg frei für zeitgemäße bAV-Produkte. Denn niedrige Zinsen machen Garantien teuer, da ein hoher Anteil der eingezahlten bAV-Beiträge in festverzinslichen Anlagen investiert werden müssen. Die Studie „Garantiekosten in der Altersvorsorge“ der Frankfurt School of Finance & Management aus dem Jahr 2016 ermittelt anhand mehrerer Szenarien Garantiekosten in fünf- und sechsstelliger Höhe – Geld, das den Sparern in der Rentenphase fehlt.

Wie wenig Garantien in die heutige Finanzwelt passen zeigt die Tatsache, dass die Lebensversicherer außerhalb der bAV sich inzwischen Schritt für Schritt aus dem Geschäft mit den Garantien zurückziehen und ihre Bestände mit Mindestverzinsungen in Abwicklungsgesellschaften übertragen.