Kapitalgedeckte Altersversorgung durch Beteiligung an künftiger Wertschöpfung 09.08.2013

Stellungnahme des VFPK zum EU Grünbuch „Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft“

Berlin, 09.08.2013:
 Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) können zur langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Ihre Mitglieder können über die Beteiligung an künftiger Wertschöpfung eine kapitalgedeckte Altersversorgung aufbauen, die ihnen einen unabweisbaren Anspruch auf zukünftige Erträge und Einnahmen sichert. Damit das gelingt, sollte die Politik den Blick nicht allein auf die Aspekte „Risiko“ und „Sicherheit“ lenken, sondern auch die Auswirkungen der aktuellen, politisch gewollten Niedrigzinssituation auf die Anleger/Sparer im Blick haben. Long Term Investment kann den EbAV eine Kapitalanlage ermöglichen, die ihren langfristigen Zinszusagen gerecht wird und kurzfristige Marktschwankungen ausgleichen kann.

Voraussetzung dafür ist ein Aufsichtsrecht, das der Langfristigkeit der Kapitalanlagen adäquat gerecht wird und beispielsweise von stichtagsorientierten Marktbewertungen von Anlagerisiken absieht. Darüber hinaus müssen diese Anlagen geeignet sein, Erträge zu erwirtschaften, mit denen sich die gegebenen Zusagen an die Mitglieder/Versicherten erzielen lassen. Das setzt funktionierende Kapitalmärkte voraus. Dazu gehört, dass institutionelle Anleger (und private Sparer) auf dem Anlagenmarkt nicht in direkter Konkurrenz zu den Zentralbanken agieren müssen, ein Konkurrenzkampf, den sie nicht gewinnen können. Dazu gehört auch, dass der Markt nicht mit Geld geflutet wird, das dann in Anlageformen fließt, die bei funktionierenden Märkten nicht in dem Maße frequentiert würden. Genau das hat die Finanzkrise der Jahre 2007 ff. mitverursacht.

Des Weiteren müssen stabile und verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die einzelnen langfristigen Kapitalanlageklassen gewährleistet werden. So ist z.B. bei Investitionen in Infrastrukturprojekte auf der Basis von staatlichen Fördersystemen wie z.B. Einspeisevergütungen/ Prämienmodelle unerlässlich, dass die zum Investitionszeitpunkt zugesagten und geltenden gesetzlichen Bedingungen über die Dauer des Investments bestehen bleiben.