Versicherte betrieblicher Pensionskassen nicht länger diskriminieren 08.10.2015

Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) nimmt positiv zur Kenntnis, dass in der gegenwärtigen Debatte zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) die Abschaffung der doppelten Beitragspflicht diskutiert wird. Die Diskriminierung der Versicherten von betrieblichen Pensionskassen, die ihre Rente - beispielsweise im Rahmen einer sogenannten „Riesterrente“ - aus ihrem Nettoeinkommen selbst finanziert haben, muss beendet werden.

Viele Arbeitnehmer nutzen die Vorteile einer Pensionskasse und sparen über diese zusätzlich und ohne Beteiligung des Arbeitgebers Geld an, um im Alter besser versorgt zu sein. Die Beiträge dafür bezahlen sie aus ihrem Nettoeinkommen, also aus Einkommen, für das sie bereits Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt haben. In der Rentenphase werden von den Renten, die aus diesen Beiträgen resultieren, nochmals Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. So werden diese Arbeitnehmer doppelt zur Kasse gebeten. Sie werden von der bestehenden Gesetzeslage dafür bestraft, dass sie Eigeninitiative bewiesen und mit eigenem Geld zusätzlich vorgesorgt haben. Diese Diskriminierung ist sachlich nicht zu rechtfertigen und blockiert die Nutzung der „Riester Förderung“ im betrieblichen Bereich. Dieser Zustand muss beendet werden.

Diese gesetzliche Schieflage muss ausgeräumt werden. Das würde vor allen Dingen Geringverdienern sowie Eltern zu Gute kommen, weil sie von der Riester-Förderung in besonderem Maße profitieren. Im Koalitionsvertrag ist davon die Rede, die betriebliche Altersvorsorge zu stärken. Die Abschaffung der doppelten Beitragspflicht – das heißt volle Sozialversicherungspflicht sowohl in der Beitragszahlungsphase wie auch in der Rentenzahlungsphase – von Riester-geförderter betrieblicher Altersversorgung ist dafür eine längst überfällige und notwendige Maßnahme.