Firmenpensionskassen

Betriebliche Pensionskassen

Betriebliche Pensionskassen gehören zu den ältesten Einrichtungen betrieblicher Altersversor-gung (bAV) in Deutschland. Ihre Besonderheiten in rechtlicher, organisatorischer und geschäftlicher Ausrichtung machen sie zu einem unverzichtbaren Instrument betrieblicher Altersversorgung. In diesen Besonderheiten finden sich die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern optimal wieder. Betriebliche Pensionskassen sind in vielen Betrieben Belege für eine über Generationen gelebte und bewährte Sozialpartnerschaft. Sie

  • sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). Sie sind also vereinsrechtlich organisiert. In diesen VVaG sind in der Regel die Arbeitnehmer sowie oft auch die Arbeitgeber Mitglieder und wirken gemeinsam an der Gestaltung der Pensionskasse mit. Dies führt zu hoher Akzeptanz und großer Wertschätzung ihrer Versorgungsprodukte.
  • erheben keine Abschlussgebühren. Ihre Tarife sind daher signifikant kostengünstig. Die Problematik gezillmerter Tarife stellt sich bei ihnen von vornherein nicht.
  • sind eng - oft auch organisatorisch - mit dem Arbeitgeber verbunden und haben klar strukturierte, einfache Tarife. Die Struktur der Pensionskassen führt zu sehr niedrigen Verwaltungskosten, die in besonders günstigen Preiskalkulationen ihren Ausdruck finden.
    bieten versicherungsförmige Garantien. Pensionskassen werden wie Lebensversicherungsunternehmen betrieben und bieten lebenslange, versicherungsförmige Garantien für ihre Leistungen.
  • unterliegen der vollständigen Versicherungsaufsicht auch hinsichtlich der Genehmigung von Tarifen und Versicherungsbedingungen. Tarife und Geschäftspläne der Pensionskassen werden von der BaFin geprüft und ausdrücklich genehmigt. Sie erhalten damit das Gütesiegel der Versicherungsaufsicht. Wegen dieser Genehmigungspflicht können Pensionskassen gleichzeitig ihre besondere Risikosituation zum Gegenstand ihrer Tarifkalkulation machen und müssen nicht allgemeine Sterbetafeln verwenden. Da von Pensionskassen in der Regel kollektive Belegschaften versichert werden, ist das versicherungstechnische Risiko solidarischer als bei einer Individualversicherung verteilt. Auch dies führt dazu, dass die Leistungen von Pensionskassen für die Arbeitnehmer überdurchschnittlich günstig sind.

Pensionskassen in der betrieblichen Alterssicherung (bAV)

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung spielt neben der gesetzlichen Rentenversicherung (erste Säule) und der privaten Altersversorgung (dritte Säule) auch die betriebliche Altersversorgung (zweite Säule) eine immer größer werdende Rolle. Nur durch eine zusätzliche Absicherung kann auch im Alter der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden.

Seit Januar 2002 haben Beschäftigte grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten (Entgeltumwandlung). Arbeitgeber können meist zwischen verschiedenen Formen, so genannten Durchführungswegen, der betrieblichen Altersversorgung wählen. Der bei den Arbeitnehmern beliebteste Durchführungsweg nutzt die Pensionskassen, die sich wiederum in regulierte und nicht regulierte Pensionskassen aufteilen.

Der Unterschied ist ganz wesentlich: Nicht regulierte Pensionskassen oder Wettbewerbspensionskassen sind eine Vertriebs- oder Produktplattform eines Finanzdienstleisters und werden zu dem Zweck gegründet, für den Finanzdienstleister ein möglichst positives Unternehmensergebnis zu erzielen. Regulierte Pensionskassen oder auch Firmenpensionskassen hingegen verstehen sich als betriebliche Versorgungswerke mit versicherungsförmiger Ausgestaltung. Mit ihrer über hundertjährigen Tradition sind sie ein wichtiges Element der in Deutschland entwickelten Sozialpartnerschaft.