Positionen des VFPK


Hier finden Sie die Positionen des Verbands der Firmenpensionskassen zu aktuellen Themen der betrieblichen Altersvorsorge.


VFPK sieht Gesetzentwurf zum Generationenkapital kritisch

 

Der Verband der Firmenpensionskassen äußert Bedenken gegen den aktuellen Gesetzesvorschlag zum sogenannten "Generationenkapital". Während der Verband grundsätzlich die Stärkung der Altersvorsorge durch zusätzliche Kapitaldeckung und Investitionen in Sachwerte befürwortet, sieht er den vorgeschlagenen Weg kritisch. Die Kritik konzentriert sich auf den Plan, die Investments vollständig durch Fremdkapital zu finanzieren, was von Experten als hochspekulativ und riskant eingestuft wird.


Doppelverbeitragung beenden

 

Seit mehr als zwanzig Jahren ist die Doppelverbeitragung von Bezügen aus der betrieblichen Altersversorgung fester Bestandteil der rentenpolitischen Debatte. Sie hat in dieser Zeit die Bezüge vieler Rentnerinnen und Rentner schrumpfen lassen, was insbesondere die Bezieher und Bezieherinnen von geringen Altersbezügen empfindlich treffen dürfte. Darüber hinaus hat sie kommunikativen Schaden angerichtet und das Image der betrieblichen Altersversorgung negativ beeinträchtigt.


Stellungnahme Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

 

Der Umsetzungsvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums hierzu liegt als Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vom 20.02.2023 vor und beinhaltet als wesentlichen Inhalt die Einführung eines Abschlags anhand der Anzahl der vorhandenen Kinder für den gesetzlichen Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 3 Satz 3 Nummer 1 bis Nummer 4 SGB XI-Entwurf), konkret reduziert sich der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind und für jedes weitere Kind jeweils einen Abschlag von 0,15 Prozent auf den Beitrag in der Pflegeversicherung erhalten. Dieser Abschlag ist ab dem fünften Kind gedeckelt, er kann somit höchstens 0,60 Prozent betragen.

 

Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) sieht die Aufgabe und Notwendigkeit für den Gesetzgeber, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und unterstützt die sozialen Aspekte, die mit dem Gesetzentwurf adressiert werden.


Fachdialog Stärkung der Betriebsrente

 

Im Rahmen des Fachdialogs zur Stärkung der Betriebsrente des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der VFPK folgende fünf Kernpunkte zur Verbesserung genannt:

  1. Verbesserungen im Arbeitsrecht
  2. Verbesserungen im Finanzaufsichtsrecht
  3. Verbesserungen im Steuerrecht
  4. Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells
  5. Verbesserungen in der Sozialversicherungspflicht

Der VFPK positionierte sich im Frühjahr 2023 für den "roundtable" im Investment and Pensions Europe (IPE) zu den Pensionsreformen in Deutschland mit folgenden Punkten:

 

Mehr Verbindlichkeit:

  • Opting Out in der bAV - Freiwilligkeit bei gleichzeitiger Notwendigkeit zur Auseinandersetzung.

Keine Vertriebskosten:

  • Vertriebskostenfreie obligatorische kapitalgedeckte Altersvorsorge
  • Sicherstellung, dass keine Beträge und Erträge zugunsten Dritter (Aktionäre, Vermittler etc.) und zulasten der Versorgungsberechtigten verwendet werden.

Mehr Anreize:

  • Anreize, die der verpflichtenden Teilnahme Attraktivität und zugleich zusätzliche Legitimität geben.

Regulierung an neue Gegebenheiten anpassen:

  • Aufsichtsrechtliche Vorgaben müssen Möglichkeiten bieten, unerwartet große Schwankungen an den Kapitalmärkten durch Anpassungen auszugleichen, um die finanzielle Stabilität des Systems nachhaltig zu sichern.   

Die Ampelkoalition plant die Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge. Der VFPK bezog im Frühjahr 2023 in der Rubrik "dpn nachgehakt - 3 Fragen an 4 Experten" zu den Chancen und Risiken Stellung.

 

Erwartungen und Sorgen 2023:

  • Zentral: Ukrainekrieg, Inflation und die Entwicklung auf den Kapitalmärkten.
  • Altersversorgung soll wieder in der öffentlichen Debatte stattfinden.

Wichtigsten Ziele als Verband für das neue Jahr 2023:

  • Die Stärkung der kapitalgedeckten Altersversorgung

Wo sollte die Bundesregierung bei der Reform der Altersvorsorge zuerst den Hebel ansetzen?

  • Mehr zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung über die bAV - durch höhere Verbindlichkeit, vertriebskostenfreie Angebote und Anreize insbesondere für Geringverdiener.

VFPK veröffentlicht eine Pressemitteilung zum Thema Rente mit 68. Hier verdeutlicht der Verband, dass eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge zum Normalfall werden muss.

 

Das gesetzliche Rentensystem stößt an die Grenzen seiner Belastbarkeit. Das macht das Gutachten der Expertenkommission deutlich, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde. Die Politik steht vor der Aufgabe, die Altersvorsorge breiter Arbeitnehmerschichten zu stärken und gleichzeitig die Kassen der gesetzlichen Renten zu entlasten. Das wird nur funktionieren, wenn mehr Menschen an einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge teilnehmen. Die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge muss zum Normalfall werden. 


VFPK begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestags, mit dem Gesetz zur digitalen Rentenübersicht die Wichtigkeit der Alterssicherung durch alle drei Säulen zu betonen

 

Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestags, mit dem Gesetz zur digitalen Rentenübersicht die Wichtigkeit der Alterssicherung durch alle drei Säulen (gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge) zu betonen und dem Bürger ein wichtiges Instrument für die Bewertung und Steuerung seiner eigenen Altersversorgung in die Hand zu geben. Damit dokumentiert der Gesetzgeber auch an dieser Stelle die Bedeutung und Wichtigkeit der kapitalgedeckten Altersversorgung in der zweiten und dritten Säule neben der gesetzlichen umlagefinanzierten Rentenversicherung.


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