Hier finden Sie die Positionen des Verbands der Firmenpensionskassen zu aktuellen Themen der betrieblichen Altersvorsorge.
VFPK sieht Gesetzentwurf zum Generationenkapital kritisch
Der Verband der Firmenpensionskassen äußert Bedenken gegen den aktuellen Gesetzesvorschlag zum sogenannten "Generationenkapital". Während der Verband grundsätzlich die Stärkung der Altersvorsorge durch zusätzliche Kapitaldeckung und Investitionen in Sachwerte befürwortet, sieht er den vorgeschlagenen Weg kritisch. Die Kritik konzentriert sich auf den Plan, die Investments vollständig durch Fremdkapital zu finanzieren, was von Experten als hochspekulativ und riskant eingestuft wird.
Seit mehr als zwanzig Jahren ist die Doppelverbeitragung von Bezügen aus der betrieblichen Altersversorgung fester Bestandteil der rentenpolitischen Debatte. Sie hat in dieser Zeit die Bezüge vieler Rentnerinnen und Rentner schrumpfen lassen, was insbesondere die Bezieher und Bezieherinnen von geringen Altersbezügen empfindlich treffen dürfte. Darüber hinaus hat sie kommunikativen Schaden angerichtet und das Image der betrieblichen Altersversorgung negativ beeinträchtigt.
Der Umsetzungsvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums hierzu liegt als Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vom 20.02.2023 vor und beinhaltet als wesentlichen Inhalt die Einführung eines Abschlags anhand der Anzahl der vorhandenen Kinder für den gesetzlichen Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 3 Satz 3 Nummer 1 bis Nummer 4 SGB XI-Entwurf), konkret reduziert sich der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind und für jedes weitere Kind jeweils einen Abschlag von 0,15 Prozent auf den Beitrag in der Pflegeversicherung erhalten. Dieser Abschlag ist ab dem fünften Kind gedeckelt, er kann somit höchstens 0,60 Prozent betragen.
Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) sieht die Aufgabe und Notwendigkeit für den Gesetzgeber, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und unterstützt die sozialen Aspekte, die mit dem Gesetzentwurf adressiert werden.
Im Rahmen des Fachdialogs zur Stärkung der Betriebsrente des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der VFPK folgende fünf Kernpunkte zur Verbesserung genannt:
Mehr Verbindlichkeit:
Keine Vertriebskosten:
Mehr Anreize:
Regulierung an neue Gegebenheiten anpassen:
Erwartungen und Sorgen 2023:
Wichtigsten Ziele als Verband für das neue Jahr 2023:
Wo sollte die Bundesregierung bei der Reform der Altersvorsorge zuerst den Hebel ansetzen?
Das gesetzliche Rentensystem stößt an die Grenzen seiner Belastbarkeit. Das macht das Gutachten der Expertenkommission deutlich, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde. Die Politik steht vor der Aufgabe, die Altersvorsorge breiter Arbeitnehmerschichten zu stärken und gleichzeitig die Kassen der gesetzlichen Renten zu entlasten. Das wird nur funktionieren, wenn mehr Menschen an einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge teilnehmen. Die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge muss zum Normalfall werden.
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) begrüßt den Beschluss des Deutschen Bundestags, mit dem Gesetz zur digitalen Rentenübersicht die Wichtigkeit der Alterssicherung durch alle drei Säulen (gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge) zu betonen und dem Bürger ein wichtiges Instrument für die Bewertung und Steuerung seiner eigenen Altersversorgung in die Hand zu geben. Damit dokumentiert der Gesetzgeber auch an dieser Stelle die Bedeutung und Wichtigkeit der kapitalgedeckten Altersversorgung in der zweiten und dritten Säule neben der gesetzlichen umlagefinanzierten Rentenversicherung.
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