Leitlinien

Firmenpensionskassen unterscheiden sich in vielen Punkten von anderen Institutionen und Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Ihr Charakter wird von der kapitalgedeckten Sozialpartnerschaft geprägt, die die Basis einer sicheren und verlässlichen Betriebsrente darstellt. Fünf Leitlinien erklären das Selbstverständnis:


Bestmögliche Absicherung

Bei regulierten Pensionskassen steht anders als bei Wettbewerbskassen nicht die Gewinnmaximierung für Aktionäre oder Gesellschafter, sondern die bestmögliche Absicherung der Versicherungsnehmer im Vordergrund. Die Rechtsform des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit stellt sicher, dass ausschließlich die Interessen und Belange der Versicherten im Vordergrund stehen

Verlässlichkeit

Die Sicherheit der zugesagten Versorgungsleistungen ist das Maß, an dem die Qualität der Firmenpensionskassen zuerst gemessen wird. Die Risiken der übernommenen Versorgungszusagen und die Risiken aus der Anlage der hierzu hinterlegten Deckungsmittel werden jeweils mit größtmöglicher Sorgfalt gesteuert und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Firmenpensionskassen bieten ausschließlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigte Tarife an.

Hohe Rendite

Da weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber Abschlussgebühren oder Provisionen an Versicherungsunternehmen oder Vertriebsorganisationen zahlen, partizipieren beide Sozialpartner vollständig an den Kapitalbildungsprozessen. Als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit werden bei den Firmenpensionskassen keine Dividenden ausgezahlt, weshalb die erzielten Erträge vollständig an die Sozialpartner zurückfließen.

Hohes Maß an Transparenz und Mitbestimmung

Die Mitgestaltungsmöglichkeiten und die Transparenz für die Beteiligten der Versorgungseinrichtungen sind eine wesentliche Ausprägung der Firmenpensionskassen und spiegeln sich in ihrer Rechtsform wider. Sie sind deshalb als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit organisiert. Die Möglichkeit der Mitbestimmung - die Versicherten besetzten zu mindestens 50 Prozent die obersten Organe der Kassen - bietet Vertrauen und ein hohes Maß an Transparenz.

Qualitätssicherung

Die Mitglieder des Verbandes unterstützen sich gegenseitig dabei, die Qualität ihrer Einrichtungen auf dem höchstmöglichen Stand zu halten und ständig weiter zu entwickeln. Risikomanagement, Effizienzmanagement und nutzbringende Serviceleistungen für Begünstigte und Trägerunternehmen müssen von Firmenpensionskassen zu einer akzeptierten Gesamtleistung verbunden werden.