08.05.2023 I Doppelverbeitragung beenden


Seit mehr als zwanzig Jahren ist die Doppelverbeitragung von Bezügen aus der betrieblichen Altersversorgung fester Bestandteil der rentenpolitischen Debatte. Sie hat in dieser Zeit die Bezüge vieler Rentnerinnen und Rentner schrumpfen lassen, was insbesondere die Bezieher und Bezieherinnen von geringen Altersbezügen empfindlich treffen dürfte. Darüber hinaus hat sie kommunikativen Schaden angerichtet und das Image der betrieblichen Altersversorgung negativ beeinträchtigt. 

 

Bundeskanzler Olaf Scholz wiederholt seine Bereitschaft geäußert, das Problem der Doppelverbeitragung aus der Welt zu schaffen. Und Bundesfinanzminister Christian Lindner hat für den Koalitionspartner FDP die Beseitigung der Doppelverbeitragung als klares Ziel ausgeflaggt. Das Problem ist erkannt, jetzt müssen endlich Taten folgen und der Missstand der Doppelverbeitragung zeitnah beendet werden.  

 

Dafür müsste, wie in der gesetzlichen Rente auch, der Abzug der Arbeitgeberanteile in der Rentenphase aufgehoben werden. Das wäre ein Signal, das die betriebliche Altersversorgung als wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente steht und wie diese behandelt wird. Zugleich wäre das Thema „Doppelverbeitragung“ aus der Welt. Das würde für viele Rentnerinnen und Rentner mehr Netto vom Brutto bedeuten und deutlich machen: Zusätzliche Vorsorge lohnt.