09.06.2021 I VFPK veröffentlicht eine Pressemitteilung zum Thema Rente mit 68. Hier verdeutlicht der Verband, dass eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge zum Normalfall werden muss.

Das gesetzliche Rentensystem stößt an die Grenzen seiner Belastbarkeit. Das macht das Gutachten der Expertenkommission deutlich, das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde. Die Politik steht vor der Aufgabe, die Altersvorsorge breiter Arbeitnehmerschichten zu stärken und gleichzeitig die Kassen der gesetzlichen Renten zu entlasten. Das wird nur funktionieren, wenn mehr Menschen an einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge teilnehmen. Die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge muss zum Normalfall werden.

 

Damit das gelingt, muss die Teilnahme an einer kapitalgedeckten Altersvorsorge obligatorisch werden. Das kann in Form einer betrieblichen Altersvorsorge oder einer privaten Vorsorge geschehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen, nehmen dann automatisch an einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) teil. Wer das nicht möchte, muss sich aktiv dagegen entscheiden (Opting Out). So bleibt die Teilnahme an einer bAV freiwillig.

 

Eine obligatorische kapitalgedeckte Altersvorsorge muss vertriebskostenfrei sein. Damit würde ein zentraler Fehler der Riester-Rente beseitigt, der das Produkt „kapitalgedeckte private Vorsorge“ in der öffentlichen Wahrnehmung diskreditiert. Die Vertriebskostenfreiheit würde zudem die Legitimität eines Obligatoriums deutlich erhöhen. Im Bereich der bAV stehen mit den regulierten Pensionskassen bewährte Einrichtungen für vertriebskostenfreie Zusagen bereit.

 

Dazu VFPK-Vorstand Dr. Helmut Aden: „Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin sollte sich möglichst früh damit auseinandersetzen, wie sie fürs Alter zusätzlich vorsorgen können. Eine obligatorische und vertriebskostenfreie kapitalgedeckte Altersversorgung, ist dafür der richtige Weg.“