VFPK zu QIS für EbAV: Viele Mängel, keine Erkenntnis

18.02.2013 

 

Die QIS-Studie für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge ist handwerklich völlig misslungen und liefert daher keine Erkenntnisse.

Solvency II darf nicht kommen.

 

Berlin, Februar 2013: Die aktuelle QIS-Studie für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) weist schwerwiegende handwerkliche Mängel auf. Daher geben ihre Ergebnisse keinen Aufschluss über zusätzliche Belastungen der EbAV durch Solvency II. Zu diesem Schluss kommt der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK). Darüber hinaus betont der Verband, dass Solvency II dem Geschäftsmodell der EbAV nicht gerecht wird und daher nicht kommen darf.

Mit der QIS-Studie für EbAV wollte die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA herausfinden, ob das von der EU-Kommission als Ergänzung zu Solvency II vorgeschlagene Holistic Balance Sheet ein geeignetes Instrument ist, um den Eigenmittelbedarf von EbAV zu ermitteln. Das VFPK-Fazit: Die gewonnenen Daten haben keine Aussagekraft, der Fehler liegt im Ansatz der Studie selbst. VFPK-Vorstand Dr. Helmut Aden erläutert die Konstruktionsfehler von QIS: „Zentraler Fehler ist, dass Solvency II als Ausgangspunkt der QIS-Studie genommen wurde. Die Methodik von Solvency II wird doch inzwischen von den meisten Experten auch außerhalb der betrieblichen Altersversorgung massiv in Frage gestellt. Viele Begrifflichkeiten der QIS-Studie waren nur ungenau definiert. Die Pensionskassen waren gezwungen, selbst zu interpretieren, wie die technischen Spezifikationen zu verstehen sind. Das lässt weder eine Zusammenführung noch einen Vergleich der Ergebnisse der verschiedenen Kassen zu. Erkenntnisse für die Branche können sich hieraus nicht ergeben“ fasst Dr. Aden zusammen und stellt zudem fest: „Es kann nicht sein, dass die EU-Kommission mitten im Spiel die Regeln ändert und neue Eigenkapitalanforderungen und Aufsichtsregeln für Verträge von Versicherten und Rentnern aufstellt, die schon seit Jahren und Jahrzehnten in unseren Beständen sind.“

Der Verband kritisiert zudem die Komplexität der Studie. „Selbst für unsere großen Pensionskassen war die Teilnahme an der QIS-Studie ein enormer Kraftakt, der nur mit externer Hilfe zu bewältigen war“ weiß der VFPK Vorsitzende Peter Hadasch. Folgerichtig spricht PensionEurope, der europäische Dachverband der EbAV, von einer Beteiligung von weniger als 1% der Pensionskassen in Europa. „Welche Schlüsse können die europäischen Behörden auf Basis dieser offensichtlich nicht repräsentativen Datenlage ernsthaft ziehen?“

Generell lehnt der Verband eine europaweite Regelung für alle Firmenpensionskassen ab. Ihre organisatorischen und rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich in den einzelnen EU Mitgliedsstaaten sehr, weshalb die meisten Kassen nur in einem Land aktiv sind. Dazu Hadasch: „Eine europaweite Lösung ist doch nur dann sinnvoll, wenn wir ein europaweites Problem haben. Daher darf ein europaweites Regelwerk nur für die Kassen gelten, die auch tatsächlich grenzüberschreitend tätig sind.“

Ungeachtet dessen betont der VFPK, dass Solvency II und das Holistic Balance Sheet keine geeigneten Instrumente zur Ermittlung von Eigenkapitalanforderungen für Firmenpensionskassen sind. Der der QIS-Studie zugrunde liegende Marktwertansatz des Solvency II Modells wird dem Geschäftsmodell dieser Einrichtungen nicht gerecht. Deren Kapitalanlagen und Verpflichtungen sind extrem langfristig angelegt und in der Lage, Niedrigzinsphasen wie die gegenwärtige abzupuffern. „Wir halten es für mehr als fragwürdig, von einem Marktwertansatz zu sprechen, wenn der Markt massiv durch die Politik manipuliert wird“, äußert Hadasch generelle Bedenken gegen diesen Ansatz. Denn insbesondere die Niedrigzinssituation treibt den Aufwand für Rückstellungen in die Höhe. Diese ist das Ergebnis politischer Entscheidungen und durch Eingriffe der Zentralbanken verursacht. „Dass es sinnvoll ist, die Banken zu retten, leuchtet mir ja noch ein. Das darf aber nicht auf Kosten von Sparern und Versicherten geschehen.“

Das geplante Regelwerk der EU setzt Investitionsanreize, die der Volkswirtschaft in Europa schaden. Denn während Solvency II für Anlagen in niedrig verzinste Staatsanleihen keine Vorhalten von Risikokapital vorsieht, ist dies bei Investitionen in Unternehmensanleihen und Aktien gefordert. Aber gerade mittelständische Unternehmen sind darauf angewiesen, Kapitalpartner jenseits des Bankensektors zu finden. „Unsere mittelständischen Trägerunternehmen haben kein Verständnis dafür, dass die EU-Kommission den Pensionskassen die Investition in niedrig verzinsliche Staatsanleihen leichter machen will als Investitionen in Wirtschaft und in Produktivität“, so Hadasch. „Denn diese Investitionen werden dringend benötigt, um über wettbewerbsfähige Arbeitsplätze und Unternehmen die Sozialsysteme auch künftig noch finanzieren zu können.“

Darüber hinaus widerspricht der Ansatz dem Prinzip der Generationengerechtigkeit. Um die zusätzlichen Rückstellungen bilden zu können, müssten mehrere Generationen von Beitragszahlern die ansonsten mögliche Überschussbeteiligung vorenthalten werden, was für sie eine niedrigere Betriebsrente bedeuten würde. Von dem so aufgebauten Kapitalstock profitieren würden dann spätere Generationen. „Solvency II würde unser Rentensystem nicht verbessern, sondern die Stärken der kapitalgedeckten zweiten Säule durch einen in die Zukunft gerichteten Kapitaltransfer verwässern“ kritisiert Hadasch den Ansatz. „Mit Solvency II widerspricht die EU-Kommission ihrer eigenen „Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ und dem Prinzip der Generationengerechtigkeit, und dies zum Schaden der heute über Versorgungszusagen abgesicherten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.“