Willkommen im Archiv des VFPK!


Hier finden Sie alle Positionen des Verbands der Firmenpensionskassen zu älteren Themen der betrieblichen Alterssicherung.

 

  26.03.2020 I VFPK begrüßt die Anpassungen im Referentenentwurf zum Insolvenzschutz bei Pensionskassen-Betriebsrenten, sieht jedoch weiterhin keine Schließung bestehender Lücken

 

Bis zu einer notwendigen Gesetzeskorrektur nehmen die Firmen-Pensionskassen schweren Schaden, weil die differenzierte Beitragspflicht Direktversicherungen und Pensionskassen mit Sicherungsfonds bevorzugt. Die Folgen sind schlimmstenfalls eine sofortige Fluchtbewegung aus Firmen-Pensionskassen und bestenfalls  eine längere Auszehrung dieses Durchführungsweges. Die Beitragspflicht setzt einen starken Anreiz, Versorgungszusagen nicht mehr über Pensionskassen ohne Sicherungsfonds zu erteilen. Der VFPK erklärt, dass dies einen sehr effizienten Durchführungsweg ruiniert und ein Stück Sozialpartnerschaft beendet. Die betriebliche Altersversorgung wird zu einem ausschließlich von Lebensversicherungsunternehmen dominierten Geschäftsfeld der Versicherungsbranche. Hinsichtlich der Regelungen zur versicherungsvertraglichen Lösung, zum Abschluss von Liquidationsversicherungen sowie zur Beitragsbemessungsgrundlage der Insolvenzsicherung begrüßt der VFPK die Anpassungen gegenüber dem ersten Entwurf. Daneben gibt es jedoch weitere Detailfragen, auf die der VFPK in seiner Stellungnahme eingeht.

Die Bewertung im Einzelnen umfasst:

  • Liquidation von Unternehmen
  • Niedrigerer Beitrag für Pensionskassen als für Pensionsfonds sachgerecht
  • Beitragsbemessungsgrundlage
  • Versicherungsvertragliche Lösung
  • Übernahme der PSV-Beiträge durch die Versorgungseinrichtung

 05.12.2019 I Referentenentwurf zur PSV-Pflicht sendet vollständig falsches Signal

 

Der VFPK warnt in seiner Stellungnahme zum BMAS-Referentenentwurf zur Änderung des Betriebsrentengesetzes (7. SGB IV-ÄndG) vor einer dauerhaften Beschädigung der betrieblichen Altersversorgung.

Der Gesetzentwurf erreicht die Zielsetzung, die Lücken der bestehenden Sicherungslinien zum Schutz der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers zu schließen, nicht:

  • Es werden nicht alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) von der Insolvenzsicherung erfasst. Direktversicherungen und Pensionskassen mit Sicherungsfonds bleiben weiterhin ohne zusätzlichen Insolvenzschutz.
  • Die Differenzierung zwischen Direktversicherungen und Pensionskassen mit Sicherungsfonds einerseits und Pensionskassen ohne Sicherungsfonds andererseits führt darüber hinaus zu einer Diskriminierung der traditionellen Pensionskassen.

Angesichts aller Anstrengungen des Gesetzgebers, die Verbreitung der bAV zu fördern und kapitalgedeckte Altersversorgung zu stärken, sehen wir hier ein vollständig falsches Signal. Die sozialpartnerschaftlichen Einrichtungen in Form regulierter Pensionskassen werden durch das Gesetz beschädigt, die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird zu einem ausschließlich von Lebensversicherungsunternehmen dominierten Geschäftsfeld der Versicherungsbranche.

Eine Unterscheidung zwischen Einrichtungen, die Mitglied im Protektor sind, und solchen, die dieser Selbsthilfeeinrichtung der Lebensversicherer nicht angehören, erscheint gerade in Zeiten mit weiter wachsenden systemischen Risiken umso unverständlicher. Das fortbestehende Niedrigzinsumfeld wird die kapitalgedeckte Altersversorgung weiter belasten und sämtliche Anbieter extrem herausfordern. Beim Schutz von Arbeitnehmerbelangen darauf zu setzen, dass die Selbsthilfeeinrichtung derjenigen hält, deren einheitliche Risikoexposition im Niedrigzinsumfeld am größten ist, halten wir für unverantwortlich.

In der Konsequenz wird der vorliegende Gesetzentwurf dazu führen, dass

  • Entgeltumwandlung zukünftig nur noch von Lebensversicherern und deren Pensionskassen angeboten wird
  • Trägerunternehmen mit langjähriger Pensionskassentradition sich von ihrer bisherigen bAV verabschieden werden
  • Traditionelle Pensionskassen kurz- bis mittelfristig ihre Bestände nur noch abwickeln werden
  • Praktisch unüberwindliche Hürden bei der zukünftigen Auflösung von Unternehmen mit klassischer bAV entstehen
  • Auch weiterhin kein umfassender Schutz des Arbeitnehmers oder Pensionärs im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers besteht.

Eine konsequente Umsetzung des Gesetzes im Sinne eines nachhaltigen Fortbestehens der betrieblichen Altersversorgung muss alle Durchführungswege in die Insolvenzsicherung einbeziehen. Nur damit kann eine dauerhafte Beschädigung der bAV vermieden werden. Betriebliche Altersversorgung darf nicht zu einer reinen Geschäftsbesorgung für Lebensversicherungsunternehmen verkommen.


18.02.2019 | 

Doppelverbeitragung: Ungerechtigkeit erkannt, Abschaffung vertagt, Betriebsrentner fassungslos

 

Die Bundesregierung bittet sechs Millionen Betriebsrentner weiterhin zur Kasse. Diese müssen auch künftig für ihre Leistungen aus der Betriebsrente nicht nur die Arbeitnehmerbeiträge, sondern auch die Arbeitgeberbeiträge für die gesetzlichen Krankenkassen bestreiten. Das ist die Folge einer Entscheidung von Bundeskanzlerin Merkel, einen Gesetzesvorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu stoppen. Der VFPK fordert die Bundesregierung auf, eine Lösung zu finden, um diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu schaffen.

 


13.08.2018 | 

Verband der Firmenpensionskassen erweitert Vorstand

 

Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin ein neues Vorstandsmitglied gewählt. Neu in den Vorstand gewählt wurde Hubert Stücke, Mitglied des Vorstands der Pensionskasse der Nestlé Deutschland AG. 

 


19.12.2017 | 

 Dr. Helmut Aden ist neuer Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Firmenpensionskassen

 

 

Der Vorstand des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat sich neu konstituiert. Neuer Vorstandsvorsitzender ist Dr. Helmut Aden (BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes). 

 


22.11.2017 | 

Betriebliche Altersvorsorge: Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums führt Doppelverbeitragung durch die Hintertür wieder ein

 

Mit dem zum Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat der Gesetzgeber eine große Ungerechtigkeit und ein Ärgernis für viele Sparer und Bezieher kleiner Renten aus der Welt geschafft. 

 


18.10.2017 | 

VFPK trauert um Peter Hadasch – Vorstandsvorsitzender

 

Der VFPK trauert um Peter Hadasch, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK). Er verstarb am 12. Oktober 2017 im Alter von 64 Jahren. 

 


28.07.2017 | 

Verband der Firmenpensionskassen mit neuem Vorstand

 

Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin einen neuen vierköpfigen Vorstand gewählt. 

 


18.04.2017 | 

Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungsgesetz: Versicherungslobby gefährdet Stärkung der bAV

 

Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK)  sieht im aktuellen Gerangel um das Garantieverbot im Betriebsrentenstärkungsgesetz einen Machtkampf der Versicherungsindustrie, der auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen wird. 

 


02.02.2017 | 

Garantieverbot in der bAV kommt Sparern zugute

 

Der VFPK widerspricht der Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrats, im Entwurf des Betriebsrentenstär-kungsgesetzes  zumindest für die Direktversicherungen das Garantieverbot zurückzunehmen.

 


08.11.2016 | 

Gesetzesentwurf stärkt betriebliche Altersvorsorge

 

Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) begrüßt die Grundkonzeption des vorliegenden Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. Der VFPK wertet den Entwurf als ersten tatsächlichen Versuch, die betriebliche Altersvorsorge nachhaltig zu stärken. 

 


08.10.2015 | 

Versicherte betrieblicher Pensionskassen nicht länger diskriminieren

 

Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) nimmt positiv zur Kenntnis, dass in der gegenwärtigen Debatte zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) die Abschaffung der doppelten Beitragspflicht diskutiert wird. Die Diskriminierung der Versicherten von betrieblichen Pensionskassen, die ihre Rente - beispielsweise im Rahmen einer sogenannten „Riesterrente“ - aus ihrem Nettoeinkommen selbst finanziert haben, muss beendet werden. 

 


18.05.2015 | 

Betriebliche Altersvorsorge darf nicht zum Vertriebsinstrument verkommen.

 

Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) appelliert an die Politik, bei der Neugestaltung des § 17b BetrAVG nicht die Fehler der Vergangenheit fortzuführen. Anlass ist die Rede von Bundesministerin Andrea Nahles, die auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge (aba) ihre Vorstellungen von der Neugestaltung des Paragraphen 17b vorstellte. 

 


26.01.2015 | 

Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB geht zu Lasten der Altersversorgung

 

Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) kritisiert den Beschluss der EZB, bis Ende September 2016 monatlich für 60 Milliarden Euro Staatsanleihen und Wertpapiere aufzukaufen. Diese Entscheidung geht zu Lasten der Altersversorgung, da Sparer für ihre Kapitalanlage aufgrund des geldpolitisch gewollten Niedrigzinsniveaus keine Renditen mehr erzielen können. Die Geldpolitik der EZB durchkreuzt das Projekt der Bundesregierung, die Altersversorgung durch mehr Kapitaldeckung insgesamt zu stärken. 

 


21.11.2014 |

 Diskussionsvorschlag BMAS zu §17: Die betriebliche Altersversorgung nicht gestärkt, dafür die bewährten Pensionskassen geschwächt

 

Berlin, 20.11.2014 – Der vom BMAS vorgelegte Diskussionsvorschlag zur möglichen Änderung des Betriebsrentengesetzes ist nicht geeignet, die Teilnahme Beschäftigter an der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im dringend notwendigen Umfang zu erhöhen. Zwar begrüßt der Verband der Firmenpensionskassen das Signal aus dem Bundesarbeitsministerium, die betriebliche Altersvorsorge in die Verantwortung sozialpartnerschaftlich gestalteter, kollektiver Durchführungswege zu legen. Allerdings droht eine weitere Erhöhung der Komplexität ohne Berücksichtigung der schon heute bestehenden und gut funktionierenden Strukturen. 


31.07.2014 |

BSG-Urteil zur Beitragspflicht bei Betriebsrenten: Gesetzeslage ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz

Der VFPK sieht nach den jüngsten Urteilen des Bundessozialgerichts den Gesetzgeber in der Pflicht und fordert die Abschaffung der Pflichtbeiträge für Leistungen, die aus freiwilligen Zahlungen der Arbeitnehmer resultieren.

 


10.06.2014 | 

EZB: Weichenstellung in die falsche Richtung - VFPK fordert ein schnelles Ende der Niedrigzins-Rekordjagd

 

Die erneute Senkung des Leitzins durch die EZB auf 0,15 Prozent ist ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK) fordert daher eine Abkehr von diesem Kurs. VFPK Vorstand Dr. Aden: „Die Politik der EZB kommt einer Enteignung der privaten Haushalte und Sparer gleich, die – politisch gewollt - keine Chance haben, Vermögen für ihre Altersvorsorge zu bilden.“ Aden fordert EZB und Politik auf, die Niedrigzins-Rekordjagd so schnell wie möglich zu beenden. 


08.04.2014 | 

IORP II: Teuer für Beitragszahler und künftige Rentner

 

Berlin, 08.04. 2014: Der von der EU Kommission vorgelegte Entwurf für die Überarbeitung der IORP Richtlinie trägt nicht dazu bei, betriebliche Altersvorsorge (bAV) künftig attraktiver zu machen und die Beteiligung an der bAV zu steigern. Zu diesem Schluss kommt der Verband der Firmenpensionskassen (VFPK). Der Verband begrüßt, dass die EU Kommission wie angekündigt darauf verzichtet, neue quantitative Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung in den Entwurf hinein zu formulieren. Darüber hinaus kann der Verband mit vielen der vorgeschlagenen Regelungen für grenzüberschreitend tätige Pensionskassen und zur Governance, leben. Allerdings sind quantitative Anforderungen, wie sie Solvency II definiert, nicht zuletzt durch die vagen Formulierungen zum Risikomanagement noch nicht vom Tisch. Zudem kosten die Vorschläge zur besseren Information der Beitragszahler viel Geld und bringen wenig Mehrwert.


18.10.2013 | 

Die Politik muss dringend Weichen stellen, um den Lebens-standard der künftigen Rentnergenerationen zu sichern.

 

Berlin, 18.10.2013: Die neue Bundesregierung muss künftige Rentnergenera-tionen unabhängiger von Transfergeldern machen. Das fordert Dr. Helmut Aden, Vorstand des Verbands der Firmenpensionskassen (VFPK), anlässlich der jüngst veröffentlichten DGB Studie zu Rente und betrieblicher Altersver-sorgung. Rentner werden immer weniger in der Lage sein, eine angemessene Altersversorgung über die staatlichen Systeme zu sichern. Daher müssen sie die Chance haben, zusätzliches Vermögen aufzubauen. Gelingt dies nicht, würden künftige Zahlungen aus der Umlage die öffentlichen Kassen und damit künftige Generationen von Steuer- und Beitragszahlern immer mehr belasten. 


09.08.2013 | 

Kapitalgedeckte Altersversorgung durch Beteiligung an künftiger Wertschöpfung

 

Stellungnahme des VFPK zum EU Grünbuch „Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft“

Berlin, 09.08.2013: Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) können zur langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft einen wichtigen Beitrag leisten. Ihre Mitglieder können über die Beteiligung an künftiger Wertschöpfung eine kapitalgedeckte Altersversorgung aufbauen, die ihnen einen unabweisbaren Anspruch auf zukünftige Erträge und Einnahmen sichert. Damit das gelingt, sollte die Politik den Blick nicht allein auf die Aspekte „Risiko“ und „Sicherheit“ lenken, sondern auch die Auswirkungen der aktuellen, politisch gewollten Niedrigzinssituation auf die Anleger/Sparer im Blick haben. Long Term Investment kann den EbAV eine Kapitalanlage ermöglichen, die ihren langfristigen Zinszusagen gerecht wird und kurzfristige Marktschwankungen ausgleichen kann.


24.05.2013 | 

VFPK: Gute Nachricht für Beitragszahler und künftige Rentner

 

Der Verband der Firmenpensionskassen begrüßt das vorläufige Aus für Solvency II

Berlin, 24. Mai 2013: Der Verband der Firmenpensionskassen e.V (VFPK) begrüßt das vorläufige Aus für Solvency II, das EU Kommissar Michel am 23. Mai 2013 ankündigte. „Das ist eine gute Nachricht für Arbeitnehmer und Beitragszahler, die auch weiterhin auf die zweite Säule der Altersvorsorge setzen können. Es ist aber auch eine gute Nachricht für die kapitalgedeckte Altersvorsorge insgesamt“ begrüßt VFPK Vorstand Dr. Helmut Aden die Ankündigung aus Brüssel.


18.02.2013 | 

 

VFPK zu QIS für EbAV: Viele Mängel, keine Erkenntnis

 

Die QIS-Studie für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge ist handwerklich völlig misslungen und liefert daher keine Erkenntnisse.

Solvency II darf nicht kommen.

 

Berlin, Februar 2013: Die aktuelle QIS-Studie für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) weist schwerwiegende handwerkliche Mängel auf. Daher geben ihre Ergebnisse keinen Aufschluss über zusätzliche Belastungen der EbAV durch Solvency II. Zu diesem Schluss kommt der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK). Darüber hinaus betont der Verband, dass Solvency II dem Geschäftsmodell der EbAV nicht gerecht wird und daher nicht kommen darf. 

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