Berlin, 28.11.2025 – Damit die Altersversorgung in Deutschland generationengerecht und leistungsstärker wird, müssen die kapitalgedeckten Säulen des Rentensystems deutlich gestärkt werden. Darauf weist Dr. Helmut Aden, Vorstand des Verbands der Firmenpensionskassen (VFPK), hin. Eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) verbessert die individuelle Versorgungssituation vieler Beschäftigter und ist darüber hinaus ein Schlüsselinstrument, um das System der Altersversorgung in Deutschland insgesamt generationengerechter zu machen.
Denn jüngere Generationen profitieren über lange Ansparzeiträume besonders stark von Kapitalmarkterträgen. Durch kollektive Lösungen in Pensionskassen und anderen Einrichtungen der bAV entstehen Skaleneffekte, die zu geringeren Kosten und professionellem Risikomanagement führen. Gerade Firmen-Pensionskassen können vollständig auf teure Vertriebswege verzichten, so dass jeder gezahlte Euro auch wirklich bei den Begünstigten landet. Darüber hinaus können Arbeitgeber, Beschäftigte und Sozialpartner passgenaue Lösungen für verschiedene Einkommensgruppen – gerade auch Geringverdiener – vereinbaren und so Vorsorgechancen breiter streuen.
Jede ernsthafte Reform der Altersvorsorge muss die betriebliche Säule als Teil der Lösung im Blick haben.
„Die jüngste Analyse der OECD hat sehr klar gezeigt, dass die kapitalgedeckten Komponenten weiter ausgebaut werden müssen“, betont Aden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten zudem bewiesen, dass rein freiwillige Modelle nicht ausreichen, um die Teilnahmequoten in der betrieblichen Altersversorgung substanziell zu erhöhen. Deshalb fordert der Verband, das seit Jahren diskutierte Obligatorium nun endlich umzusetzen.
Eine Stärkung der bAV muss aber auch günstige Rahmenbedingungen in den Blick nehmen. Dazu gehören insbesondere verhältnismäßige Solvabilitätsanforderungen, die den langfristigen Verpflichtungen der Pensionskassen gerecht werden.
Mehr Flexibilität für höhere Erträge
Gleichzeitig spricht sich der Verband dafür aus, Betriebsrenten in der Auszahlungsphase künftig flexibler zu gestalten. Dabei muss die garantierte Grundrente als lebenslange Leistung unangetastet bleiben. Aber Pensionskassen sollten die Möglichkeit haben, Leistungen stärker kapitalmarktorientiert auszuzahlen. Werden höhere Erträge erwirtschaftet als prognostiziert, müssten Pensionskassen die Möglichkeit erhalten, Leistungsempfänger zeitnah und flexibel an diesen Überschüssen zu beteiligen.
Entbürokratisierung
Darüber hinaus fordert der Verband die Politik auf, die bAV nicht länger mit Regulierungs- und Reportingpflichten zu überlasten. Pensionskassen brauchen klare und planbare Regeln. Insbesondere aus Brüssel kommen immer umfassendere Regulierungsvorhaben auf die Einrichtungen zu. „Ein Vorteil der Pensionskassen sind ihre niedrigen Verwaltungskosten. Diesen Vorteil darf Brüssel nicht kaputt machen“ führt Aden aus.
Berlin – 26.06.2025 – Der Vorstand des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat sich neu konstituiert.
Dr. Michael Saß, Vorstand der Hamburger Pensionsverwaltung eG (HAPEV) für den Bereich IT, wurde auf der jüngsten Mitgliederversammlung des Verbandes der Firmenpensionskassen e. V. neu in den fünfköpfigen VFPK-Vorstand gewählt. Er folgt auf Carsten Ebsen, der sein Amt nach 14-jähriger engagierter und wirkungsvoller Tätigkeit aus privaten Gründen niederlegte.
Der Vorstand im Überblick:
Berlin – 13.07.2023 – Der Vorstand des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat sich erweitert und neu konstituiert.
In diesem Jahr fanden turnusmäßig die Vorstandswahlen des VFPK statt. Neben den bisherigen Vorständen Dr. Helmut Aden (BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes), Carsten Ebsen (Hamburger Pensionskasse) und Andreas Hilka (Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe) wurden zudem Heike Pohl (Versorgungskasse Deutscher Unternehmen) und Christian Jacob (Nestlé Pensionskasse) in den Vorstand gewählt. Hubert Stücke (Nestlé Pensionskasse) legte nach langjähriger Tätigkeit im Vorstand des VFPK sein Amt nieder. Der nun fünfköpfige Vorstand des VFPK hat sich konstituiert. Vorstandsvorsitzender ist wie bisher Dr. Helmut Aden. Die Funktion der Stellvertretenden Vorsitzenden übernehmen Heike Pohl und Andreas Hilka.
Der Vorstand im Überblick:
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) wächst auf 20 Mitglieder! Mit Aufnahme der Angestellten-Pensionskasse der deutschen Geschäftsbetriebe der Georg Fischer AG Schaffhausen (VVaG) und der Babcock Pensionskasse (VVaG) vergrößert sich der VFPK. Die langjährige Zusammenarbeit, aber auch das Miteinander unter den Pensionskassen sind dabei Schlüsselelemente für das kontinuierliche Wachstum. Dies ist umso wichtiger, denn die Politik ruht nie. Der Fachdialog Betriebsrente ist dabei im Jahr 2023 eines der zentralen Elemente, um der bAV neuen Schwung zu verleihen. Insbesondere in Zeiten des demographischen Wandels und der scheinbar unsicheren Rente ist die Stärkung der regulierten zweiten Säule der Altersvorsorge enorm wichtig. Daher ist es auch umso erfreulicher, dass sich der VFPK vergrößert und sich stets auf die aktive Mitarbeit der Mitglieder verlassen kann.
Seit mehr als zwanzig Jahren ist die Doppelverbeitragung von Bezügen aus der betrieblichen Altersversorgung fester Bestandteil der rentenpolitischen Debatte. Sie hat in dieser Zeit die Bezüge vieler Rentnerinnen und Rentner schrumpfen lassen, was insbesondere die Bezieher und Bezieherinnen von geringen Altersbezügen empfindlich treffen dürfte. Darüber hinaus hat sie kommunikativen Schaden angerichtet und das Image der betrieblichen Altersversorgung negativ beeinträchtigt.
Der Umsetzungsvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums hierzu liegt als Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vom 20.02.2023 vor und beinhaltet als wesentlichen Inhalt die Einführung eines Abschlags anhand der Anzahl der vorhandenen Kinder für den gesetzlichen Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 3 Satz 3 Nummer 1 bis Nummer 4 SGB XI-Entwurf), konkret reduziert sich der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind und für jedes weitere Kind jeweils einen Abschlag von 0,15 Prozent auf den Beitrag in der Pflegeversicherung erhalten. Dieser Abschlag ist ab dem fünften Kind gedeckelt, er kann somit höchstens 0,60 Prozent betragen.
Erwartungen und Sorgen 2023:
Wichtigsten Ziele als Verband für das neue Jahr 2023:
Wo sollte die Bundesregierung bei der Reform der Altersvorsorge zuerst den Hebel ansetzen?
Im Rahmen des Fachdialogs zur Stärkung der Betriebsrente des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der VFPK folgende 5 Kernpunkte zur Verbesserung genannt:
Mehr Verbindlichkeit:
Keine Vertriebskosten:
Mehr Anreize:
Regulierung an neue Gegebenheiten anpassen:
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